Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 75/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Mai 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Der Termin vom 14. Januar 2003 wird aufgehoben.


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