Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 U 158/01

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. Juni 2001 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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