Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 16 U 66/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Februar 2002 verkündete Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben, soweit das Landgericht die Widerklage abgewiesen hat, und die Sache insoweit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten der Berufung vorbehalten bleibt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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