Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 14 U 216/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Juli 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.


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