Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 8 U 99/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juli 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Revision wird zugelassen.


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