Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 102/02

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Februar 2002 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuld-ner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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