Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 W 2/03

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az: 10 O 242/02 - vom 15.01.2003 (in Verbindung mit dem Beschluss vom 27.09.2003), durch den der Streitwert für die Feststellungswiderklage auf 343.332,49 EUR festgesetzt wird, aufgehoben;

Der Streitwert für die Feststellungswiderklage wird auf 2.895,46 EUR fest-gesetzt.


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