Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 325/02

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1. tragen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 1.500 EUR.


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