Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 46/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Januar 2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchen-gladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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