Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 162/02

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert. Das Amtsgericht

- Grundbuchamt - wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die bean-tragte Löschung des Nacherbenvermerks abzusehen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 5.000 EUR.


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