Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 369/02

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die in dritter Instanz entstandenen Gerichtskosten sowie die den Antragstellern notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Wert: 3.500 EUR.


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