Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 70/02

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. März 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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