Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 22/03

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 31. März 2003 (VK VOL 28/2002) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wo-chen nach Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob sie ihre Be-schwerde aufrechterhält.


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