Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 61/02

Tenor

Der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13.11.2002 wird aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die sachliche Wertung der An-gebote im Vergabeverfahren zur Versorgung des Einsatzkontingents der Bundeswehr im Rahmen der I... (I...) - Transporte nach K...- un-ter Einschluss des Angebots der Antragstellerin vom 20.8.2002 er-neut vornehmen zu lassen.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die An-tragstellerin im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren notwendig.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens in beiden Rechtszügen und die in beiden Rechtszügen entstandenen notwendigen Aufwendun-gen der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 800.000 Euro


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