Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 152/02

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2002 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte zu 2).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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