Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 U 219/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Oktober 2002 verkündete Ur-teil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.661,62 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 2. Mai 2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 18 % und der Beklagte zu 82 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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