Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 75/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise dahin abgeändert, dass auch der in der Eigentümerversammlung vom 4. Oktober 2001 unter TOP 10 gefasste Beschluss für ungültig erklärt wird.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen die Beteiligte zu 1. zu 93 %, die Beteiligten zu 2. zu 7 %.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert für die weitere Beschwerde: bis 22.000 EUR.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.