Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 155/02 R

Tenor

Die Restitutionsklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Restitutionsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Restitutionsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 6.000,00 EUR abwenden, wenn nicht der Restitutionsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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