Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 121/03

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird die angefochtene Entscheidung teilweise abgeändert:

Der Beschluss des Amtsgerichts vom 04.10.2002 wird aufgehoben, soweit er den Antrag des Beteiligten zu 3 zurückweist.

Es wird festgestellt, dass der zu TOP 2 der Eigentümerversammlung vom 21.12.2001 gefasste Beschluss nichtig ist.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen die Beteiligten zu 1 und 2 sowie der Beteiligte zu 3 je zur Hälfte. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weite-ren Beschwerde werden den Beteiligten zu 1 und 2 auferlegt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 10.000,- Euro.


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