Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 21 U 208/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.11.2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - 3 O 397/02 - abgeändert und die Be-klagte verurteilt, an den Kläger 25.564,59 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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