Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 162/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin des Landge-richts Düsseldorf vom 15.10.2002 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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