Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 77/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss und die Entscheidung des Amtsgerichts vom 12. November 2002 werden abgeändert. Der Antrag der Beteiligten zu 2. wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu 2.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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