Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 Ss 91/03 - 44/03 II

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgeho-ben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zu-rückverwiesen.


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