Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 40/03

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 11. Juni 2003 (VK 1 - 10/2003) wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrechterhält.


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