Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 133/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Landgerichts wird aufgehoben.

Die Entscheidung des Amtsgerichts vom 18. Dezember 2001 wird wieder hergestellt.

Die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens tragen die Beteiligten zu 2 bis 4.

Außergerichtliche Kosten werden in allen drei Rechtszügen nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 2.000,- Euro.


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