Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-11 U 3/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und seiner Streithelferin wird das am 13. Dezember 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf - 3 O 466/01 - geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, das Aktienzertifikat Nr. 1 vom 25. August 1997 über 99 Inhaberaktien Nr. 2 bis Nr. 100 an der Siwona Immobilien AG, Zug, im Gesamtwert von nominal 99.000,- Schweizer Franken an den Kläger herauszugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin und ihrer Streithelferin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, und zwar bezüglich der Klägerin in Höhe eines Betrages von 71.100,- EUR und bezüglich der Streithelferin in Höhe eines Betrages von 3.500,- EUR, wenn nicht die Klägerin beziehungsweise ihre Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils entsprechender Höhe leisten.


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