Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-Kart 22/02 (V)

Tenor

Auf den Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. Juli 2003 wird die auf-schiebende Wirkung ihrer Beschwerde vom selben Tage gegen den Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes vom 5. Juni 2003 (B11 - 36/01) angeordnet.


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