Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 41/03

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer soforti-gen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 9. Juli 2003 (VK 1 – 65/03) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat bis zum 18. August 2003 mitzuteilen, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird.


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