Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 63/03

Tenor

Auf die Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 und 3 wird der angefochtene Be-schluss des Landgerichts aufgehoben.

Die Entscheidung des Amtsgerichts vom 27. Oktober 1999 wird wieder hergestellt.

Die Gerichtskosten des gesamten Verfahren trägt der Beteiligte zu 1.

Außergerichtliche Kosten werden in allen drei Rechtszügen nicht erstattet.

Wert: Bis 6.000,- €.


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