Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 46/03

Tenor

I. Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wir-kung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juli 2003 (VK 1 - 53/03) bis zur Beschwerdeentscheidung verlängert.

II. Termin zur mündlichen Verhandlung über die Beschwerde wird bestimmt auf den

17. September 2003, 9.15 Uhr, Saal A 208.


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