Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 29/01

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Ver-gabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17. Juli 2001 (VK 14/01) wird als unzulässig verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht er-stattet.


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Referenzen

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