Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 52/03

Tenor

I. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. August 2003 (VK 1 - 69/03) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsteller wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob er seine Beschwerde aufrechterhält.


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