Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 57/03

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 16. September 2003 (VK 2 - 70/03) bis zur Be-schwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob sie ih-re Beschwerde aufrecht erhält.


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