Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 71/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Februar 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf - Einzelrichter - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels sowie der Anschlussberufung des Klägers wie folgt neu gefasst:

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Klägerin 5.446,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %, die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 80 % und der Beklagten zu 20 % zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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