Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 31/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 24. Januar 2003 - 3 O 222/02 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.871,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 21. Dezember 2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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