Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 2/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels das am 6. Dezember 2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der unter dem 20. März/11. April 2001 zwischen der Klägerin und der Beklagten abgeschlossene O... durch die mit Schrei-ben vom 26. September 2001 erklärte Anfechtung und fristlose Kündigung der Beklagten nicht beendet worden ist.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden gegeneinan-der aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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