Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 67/03

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabe-kammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. Oktober 2003 (VK - 31/2003 - L) bis zur Entscheidung über die Be-schwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

Damit ist der Senatsbeschluss vom 19. November 2003

gegenstandslos.

II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat binnen zwei Wo-chen nach Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrecht erhält.


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