Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 73/03

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weiterge-henden Rechtsmittels das am 6. Januar 2003 verkündete Endurteil der 9. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichter- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das am 3. September 2001 verkündete Vorbehaltsurteil der 9. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichter- wird für vorbehalt-los erklärt, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 899,39 EUR (1.759,06 DM) nebst 5 Prozentpunkte über dem Basis-zinssatz seit dem 7. März 2001 zu zahlen. Im Übrigen wird das ge-nannte Vorbehaltsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden dem Kläger zu 90%, dem Beklagten zu 10% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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