Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 69/03

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer soforti-gen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. Oktober 2003 (VK - 29/2003-L) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wo-chen ab Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird.


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