Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 70-03

Tenor

I. Der Antrag der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung ih-rer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Verga-bekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 23. Okto-ber 2003 (VK 19/03) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.

Damit ist der Senatsbeschluss vom 19. November 2003 ge-genstandslos.

II. Die Antragsteller werden gebeten, dem Senat binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrechterhalten.


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