Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 78/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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