Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-19 W 1/03 AktE

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 15.01.2003

werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller trägt die Antragsgegnerin, die auch die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionä-re zu tragen hat.

Beschwerdewert: 4.800.000 EUR


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