Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 62/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.10.2003 (VK 2 - 104/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 2.000 Euro.


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