Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 9/02

Tenor

Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 6. Februar 2002 (VK 12/01) aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Ent-scheidung an die Vergabekammer zurückverwiesen.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.131,09 EUR festgesetzt


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.