Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 11/00

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 6. Juli 2000 (VK 2 - 14/00) in der Fas-sung des Berichtigungsbeschlusses vom 26. Juli 2000 (VK 2 - 14/00) wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 4.000 Euro (oder entsprechender Betrag in DM).


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