Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 334/03

Tenor

Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen.

Sie hat die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tra-gen.

Außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 33.750,- Euro.


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