Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 176/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Oktober 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2.667,46 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 30. April 2002 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr aus dem Verkehrsunfall vom 17. Juni 2001 in Krefeld auf der Kem-pener Straße noch entstehen wird, soweit der Ersatzanspruch nicht auf So-zialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 30 % der Klägerin und zu 70 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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