Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 137/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Vertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung mit der Nr.: ... keine Ansprü-che gegen die Klägerin zustehen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.263,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 1. März 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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