Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 68/04

Tenor

Die Hauptsache ist erledigt.

Der Betroffene trägt die Gerichtskosten der ersten Instanz.

Die Stadt Duisburg als Gebietskörperschaft der Antragstellerin hat dem Betroffe-nen die ihm in den Beschwerdeinstanzen notwendig entstandenen außergericht-lichen Kosten zu erstatten.

Dem Betroffenen wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Be-schwerde bewilligt.

Die Beiordnung von Rechtsanwalt D. aus R. wird abgelehnt.


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