Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 135/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Juli 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.857,85 EUR nebst 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Dezember 2002 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Kosten für einen weiteren noch ausstehenden Versuch einer intra-cytoplasmatischen Sper-mien-Injektion zu erstatten.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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